Rechtsprechung
LG Kassel, 12.10.2012 - 3 T 349/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Genehmigung einer durch den Betreuer vorgenommenen schenkweisen Auszahlung von 80.000,00 ...
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Auch Betreute können ausnahmsweise Geldschenkungen vornehmen lassen
Verfahrensgang
- AG Kassel, 14.05.2012 - XVII L 1925/10
- LG Kassel, 12.10.2012 - 3 T 349/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 199
- FamRZ 2013, 579
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 88/03
Begriff der Ausstattung i.S. von § 1624 BGB - Überlassung von Wohneigentum aus …
Auszug aus LG Kassel, 12.10.2012 - 3 T 349/12
Genehmigungsbedürftig ist allein die Verfügung des Betreuers über das Sparvermögen (vgl. BayObLG RPfleger 2003, 649).Maßgeblich ist der mit der Vermögenszuwendung verfolgte Zweck (BayObLG RPfleger 2003, 649).
- BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 192/97
Anfechtungsrecht des Betreuers gegen vormundschaftsgerichtliche Versagung einer …
Auszug aus LG Kassel, 12.10.2012 - 3 T 349/12
Eine unentgeltliche Zuwendung im Sinne dieser Bestimmung stellte einen sonstigen Rechtsgrund für die Übertragung von Vermögen dar; das Schenkungsverbot gemäß §§ 1908 i Abs. 2 Satz 1, 1804 Satz 1 BGB wäre hierauf nicht anwendbar (BayObLG FamRZ 1999, 47;… Palandt, BGB, 70 Auflage, § 1908 Rn. 1, 1624 Rn. 2).26 Als Anstandsschenkung im Sinne von § 1804 Satz 2 BGB ist eine Zuwendung zulässig, wenn sie nach den Anschauungen der mit dem Betreuten sozial gleichgestellten Kreise nicht unterbleiben könnte, ohne dass der Betreute eine Einbuße in der Achtung und Anerkennung dieser Kreise erleiden würde (BayObLG FamRZ 1999, 47).
- BGH, 11.07.2000 - X ZR 126/98
Begriff des angemessenen Unterhalts
Auszug aus LG Kassel, 12.10.2012 - 3 T 349/12
Eine Schenkung entspricht dann einer sittlichen Pflicht im Sinne dieser Vorschrift, wenn die Unterlassung der Schenkung durch den Betreuten unter Berücksichtigung von Vermögen, Lebensstellung und persönlicher Beziehung der Beteiligten zueinander als sittlich anstößig anzusehen wäre (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2008, 544, BGH NJW 2000, 3488).
- OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07
Vorweggenommene Erbfolge: Rechtliche Bewertung der Übertragung eines …
Auszug aus LG Kassel, 12.10.2012 - 3 T 349/12
Eine Schenkung entspricht dann einer sittlichen Pflicht im Sinne dieser Vorschrift, wenn die Unterlassung der Schenkung durch den Betreuten unter Berücksichtigung von Vermögen, Lebensstellung und persönlicher Beziehung der Beteiligten zueinander als sittlich anstößig anzusehen wäre (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2008, 544, BGH NJW 2000, 3488). - OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03
Betreuungsverfahren: Ergänzungsbetreuerbestellung für die Genehmigung eines …
Auszug aus LG Kassel, 12.10.2012 - 3 T 349/12
Die Übertragung eines Vermögensanteils im Wege der vorweggenommenen Erbfolge steht der Annahme einer Ausstattung im Sinne von § 1908 BGB nicht entgegen (OLG Stuttgart FamRZ 2005, 62). - KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11
Antrag auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch: Anforderungen an den Nachweis der …
Auszug aus LG Kassel, 12.10.2012 - 3 T 349/12
Das Verbot der Schenkung erfasst grundsätzlich sowohl das Verpflichtungs-als auch das Verfügungsgeschäft (KG BtPrax 2012, 123).